Polen ist sicherlich keines der klassischen Ziele deutscher Auswanderer. Dennoch nimmt die Zahl der Deutschen, die nach Polen auswandern ständig zu.
2006 wanderten laut Statistischem Bundesamt 9.191 Deutsche nach Polen aus. Polen belegt damit den 5. Platz der Auswanderer-Ziele 2006 und landet somit vor klassischen Auswanderer-Zielen wie Spanien oder Kanada.
EU-Bürger und ein Angehöriger, der selbst nicht EU-Bürger ist können sich bis zu 3 Monate in Polen aufhalten, ohne dass der Aufenthalt registriert werden muss. EU-Bürger müssen im Besitz eines gültigen Reisepapiers oder eines anderen Papiers sein, dass ihre Identität und Nationalität nachweist. Angehörige, die nicht EU-Bürger sind benötigen ein Reisedokument und ein Visum, sofern dies für deren Herkunftsland vorgeschrieben ist.
Bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten sind EU-Bürger verpflichtet spätestens 45 Tage nach ihrer Einreise ihren Aufenthalt registrieren zu lassen. Dies erfolgt durch einen persönlichen Antrag beim zuständigen Wojewoden auf eine befristete Aufenthaltsgenehmigung.
Seit dem 17.01.2007 steht der polnische Arbeitsmarkt allen EU-Bürgern uneingeschränkt offen. Deutsche Arbeitnehmer, die in Polen arbeiten möchten benötigen somit keine Arbeitserlaubnis mehr.
(Quelle: EU-Info – Arbeiten in Polen, Bundesagentur für Arbeit – Arbeiten in Polen)