Auswandern nach Österreich

Auswandern nach ÖsterreichBei Österreich denkt fast jeder deutsche Bundesbürger zunächst einmal an Urlaub anstatt ans Auswandern. Unser schönes Nachbarland Österreich ist uns eher als Urlaubsland bekannt, denn als Auswanderungsland, wobei – insbesondere aus dem Grenzgebiet zu Bayern – täglich viele Bundesbürger zum Arbeiten nach Österreich kommen.


Oberflächlich betrachtet ist Österreich nicht das klassische Auswanderungsziel, das ja so oft mit Palmen, Sandstränden und tropischem Klima gleichgesetzt wird. Der Schein trügt, denn Auswandern nach Österreich ist heute wichtig, wie selten zuvor. Österreich steht schon seit Jahren ganz hoch in der Gunst der deutschen Auswanderer. 2006 war Österreich eines der Top-Ziele deutscher Auswanderer. Nach der Schweiz und den Vereinigten Staaten lag Österreich an dritter Stelle der Ziele deutscher Auswanderer 2006. Eine Tatsache, die bei genauem Hinsehen nicht verwundert. Eine vorbildliche Demokratie, gute Arbeitsbedingungen, eine intakte Umwelt, Deutsch als Amtssprache und eine attraktive Arbeitsmarktsituation sind nur einige Punkte, die deutschen Auswanderern die Entscheidung für Österreich leicht machen. Hat man sich dazu entschlossen ins nahe gelegene Österreich zu ziehen, so ist das Auswandern nach Österreich für Bürger aus EU/EWR-Staaten und für Schweizer Staatsbürger eigentlich recht einfach.

In Österreich besteht polizeiliche Meldepficht. D.h. bei Bezug einer neuen Unterkunft muss dies innerhalb von drei Tagen den zuständigen Stellen mitgeteilt werden.

Zuständige Stellen:

  • Meldeservice des Gemeindeamtes oder des Magistrates (bei Städten)
  • in Wien: Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter

Benötigte Unterlagen und Dokumente:

  • ausgefülltes Meldeformular (= Meldezettel)
  • Reisepass und Geburtsurkunde
  • Meldezettel von allen weiteren Wohnsitzen


Der Meldezettel ist bei den zuständigen Meldebehörden und bei einigen Standesämtern erhältlich. Benötigt wird zudem die Unterschrift des Eigentümers der Unterkunft bzw. die Unterschrift der Hausverwaltung. Mit der Meldung werden persönliche Daten automatisch im Zentralen Melderegister (ZMR) gespeichert und stehen damit verschiedenen Behörden zur Verfügung. Bürger aus EU/EWR-Staaten und Schweizer Staatsbürger genießen Sichtvermerks- und Niederlassungsfreiheit. Sie benötigen für die Einreise und den Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel. Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten ist lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass notwendig. Erfordernisse bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten:

  • Gesicherter Unterhalt und Krankenversicherung oder
  • Beschäftigung steht in Aussicht oder
  • unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit oder bestehendes aufrechtes Ausbildungsverhältniss (Lehre, Schule, Studium)

Vor Ablauf von drei Monaten müssen Bürger aus EU/EWR-Staaten und Schweizer Staatsbürger ihre Niederlassung bei der Aufenthaltsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) anzeigen. Die zuständige Behörde stellt eine Anmeldebescheinigung aus. Bürger aus EU/EWR-Staaten können bei der zuständigen Bezirkshauptmannschafft oder bei der Polizeidirektion einen Lichtbildausweis für EWR-Bürger beantragen. Zuständige Behörde:

  • Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat)

(Quelle:AMS Österreich – Leben und Arbeiten in Österreich 2007)

Previous post:

Next post: