Auswandern nach Italien

19. Juli 2008

Italien - FlaggeItalien ist eines der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen aber auch das Auswandern nach Italien hat bei Deutschen einen hohen Stellenwert.

Der Begriff Toskana-Fraktion ist in der deutschsprachigen Presse schon seit längerem ein häufig gebrauchter Ausdruck, wenn es darum ging eine Gruppe Politiker und Intellektuelle des linken Spektrums zu beschreiben, die vorzugsweise ihren Urlaub in der Toskana verbrachten oder dort sogar ein Haus besaßen. Doch nicht nur Politiker und Intellektuelle haben Italien für sich entdeckt. Auch viele “normale” Staatsbürger zieht es nach Italien.

War früher beim Auswandern nach Italien der Gedanke an einen Altersruhesitz in angenehmem Klima für viele Deutsche maßgeblich, wandern heute auch immer mehr Deutsche nach Italien aus, um dort zu arbeiten.

Das EU-Recht hat das Auswandern nach Italien für EU-Bürger sehr vereinfacht.

EU-Bürger können problemlos mir ihrem gültigen Reisepaß oder Personalausweis nach Italien einreisen. Obwohl inzwischen für EU-Bürger keine Verpflichtung mehr besteht, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit dennoch diesen Antrag zu stellen, da es für bestimmte geschäftliche Aktivitäten durchaus nützlich oder sogar erforderlich sein kann.
Der Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung (permesso di soggiorno) kann in der Ausländerbehörde (Ufficio Stranieri) des zuständigen Polizeistelle (Questura) in ihrem Wohnort gestellt werden.

Mit dem Meldeschein bzw. der Aufenthaltsgenehmigung können unselbstständig Erwerbstätige im Einwohnermeldeamt ihrer Gemeinde die Ausstellung eines libretto di lavoro beantragen.

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Arbeiten in Italien)

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19. Juli 2008 bei 19:44

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