“Leben wie Gott in Frankreich” ist in Deutschland ein geflügelter Ausdruck. Kein Wunder also, dass Frankreich eines der Top-Ziele für deutsche Auswanderer ist.
Das Auswandern nach Frankreich ist sehr beliebt bei deutschen Auswanderern. 2007 wanderterten 7.346 Deutsche nach Frankreich aus.
Für die Einreise nach Frankreich benötigen deutsche Bundesbürger lediglich Ihren gültigen oder vorläufigen Personalausweis oder Reisepass. Ebenso ist die Einreise möglich, wenn Personalausweis oder Reisepass seit höchstens einem Jahr ungültig sein. Bei Kindern unter 16 Jahren ist neben einem Kinderreisepass oder Kinderausweis auch die Eintragung in den Reisepass eines der Elternteile zur Einreise ausreichend.
Für die Überseegebiete (Neu-Kaledonien, Französisch-Polynesien, Mayotte, St. Pierre et Miquelon, Wallis et Futona) ist ab Aufenthalten von länger als 3 Monaten ein Langzeitvisum erforderlich. (Quelle: Konsularabteilung der französischen Botschaft in Deutschland).
Für EU-Bürger der ursprünglichen EU-Mitgliedsländer besteht generell freier Zugang zum französischen Arbeitsmarkt. Bei Aufenthalten von über 3 Monaten ist es empfehlenswert eine Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour) zu beantragen. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Zentrale Auslands- und Fachvermittlung). Die Aufenthaltserlaubnis kann bei der örtlichen Polizeibehörde (Commissariat de Police), im Rathaus (Mairie) oder bei der Verwaltungsbehörde (Préfecture, Sous-Préfecture) beantragt werden. Die carte de séjour ist für Bürger der alten EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr verpflichtend, kann aber in wirtschaftlichen Angelegenheiten auch heute noch hilfreich sein.
Bürger der neuen EU-Mitgliedsstaaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, um eine Arbeit in Frankreich aufzunehmen.
Das Auswandern nach Frankreich ist für Deutsche einfach möglich. Generell hat jeder Deutsche das Recht, in Frankreich zu leben und zu arbeiten. Voraussetzung ist allerdings, dass er den Lebensunterhalt für sich und seine Familienangehörigen, die mit nach Frankreich eingereist sind verdienen kann.