Seit Jahren ist die Schweiz das beliebteste Auswanderungs-Ziel der Deutschen. Die Schweiz bietet deutschen Auswanderern zahlreiche Vorzüge.
In der Schweiz haben vor allem hochqualifizierte Arbeitnehmer und Facharbeiter gute Berufschancen. Besonders Handwerker und Angestellte der Hotellerie sind gesucht. Gering qualifizierte Arbeiter und Hilfskräfte haben evtl. sogar schlechtere Chancen als in Deutschland.
Eines der wichtigsten Argumente für das Auswandern in die Schweiz ist das hohe Lohnniveau. Zürich und Genf gehören zu den Städten mit den höchsten Löhnen der Welt. Da die Steuern und Sozialabgaben verhältnismäßig moderat ausfallen, gilt Zürich als die Stadt mit dem weltweit höchsten Nettolöhnen. Allerdings sollten sich Auswanderer auch der hohen Lebenshaltungskosten bewusst sein. Genf und Zürich gehörten 2007 zu den teuersten Städten der Welt.
Die Schweiz ist eines der sichersten Länder der Welt mit einem geringen Ausmass an Korruption. Zudem ist die Schweiz eines der friedlichsten Länder der Welt. Wer in die Schweiz auswandert geht nur ein geringes Risiko für Leib und Leben ein.
Bei internationalen Studien, bzgl. der menschlichen Entwicklung oder bei der Studie Failed States Index, die sich mit sozialen, ökonomischen und politischen Indikatoren beschäftigt, belegt die Schweiz regelmäßig Spitzenplätze. Eine hohe Lebenserwartung ist ein weiteres Highlight der Schweiz.
Weitere Vorzüge der Schweiz für deutsche Auswanderer sind die räumliche Nähe Deutschlands zur Schweiz und die fehlende Sprachbarrieren. Fast 65% der Schweiz sind deutschsprachig. Ein weiterer Vorzug der Schweiz ist mit Sicherheit in der grandiosen Natur dieses Landes zu sehen.
Die Schweiz ist ein ideales Ziel für Auswanderer. Viele Vorzüge und nur geringe Risiken machen das Auswandern in die Schweiz für Deutsche so attraktiv.
EU-Bürger kann man mit einem gültigen Pass oder Personalausweis problemlos in die Schweiz einreisen. Als Touristen dürfen sie sich bis zu 3 Monate in der Schweiz aufhalten, ohne sich anmelden zu müssen.
Das Auswandern in die Schweiz wird leichter. Seit dem 1. Juni 2007 benötigen EU-Bürger der ursprünglichen 15 Mitgliedsländer keine Arbeitsbewilligung mehr. Es wird lediglich eine Aufenthaltsbewilligung benötigt. Für Bürger dieser Staaten besteht faktisch freier Zugang zum schweizer Arbeitsmarkt. Für Einwohner der neuen osteuropäischen Mitgliedsstaaten bestehen bis 2010 Übergangsregeln.
In der Schweiz werden folgende Aufenthaltsbewilligungen unterschieden:
- Jahresaufenthaltsbewilligung – bis zu 5 Jahre gültig – Ausweis B
- Kurzaufenthalt (Praktikanten, Schüler, Studenten, etc.) – Ausweis L
- Aufenthaltsbewilligung zur Erwerbstätigkeit für Familienangehörige von Angehörigen – Ausweis C
- Niederlassungsbewilligung – unbefristet
In der Regel beantragt man eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) und kann nach deren Ablauf die Niederlassungsbewilligung beantragen.
Die Anmeldung und der Antrag auf Aufenthaltsbewilligung wird vor dem Arbeitsbeginn bei der Wohngemeinde (Einwohnerkontrolle) gestellt. Man benötigt den Arbeitsvertrag bzw. eine Arbeitsbestätigung sowie ein gültiges Reisedokument.
(Quelle: Auslandsvermittlung der ZAW, www.lenenin.ch)